Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Supportleistungen sind zum Zwecke der schnellstmöglichen Bearbeitung über die hierfür auf der Webseite des Anbieters vorgesehenen Kommunikationswege oder über das ggf. zur Verfügung stehende Ticket-System zu erfragen. Supportanfragen werden während der regulären Geschäftszeiten grundsätzlich chronologisch, nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anbieter bearbeitet.
Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages und im Übrigen nach den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter dem Kunden binnen 3 Monaten nach Vertragsbeendigung sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben und anschließend von seinen Systemen löschen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Binnen dieser 3 Monate besteht für den Kunden die Möglichkeit, seinen Zugang zur Software zu reaktivieren und das Vertragsverhältnis somit zu den in diesem Vertrag festgelegten Konditionen aufrechtzuerhalten.
Im Übrigen erfolgt die Herausgabe der Daten nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Stand: Oktober 2019